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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen der commacross gmbh – nachfolgend Agentur genannt – und dem Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Agentur die vertraglich geschuldete Leistung ohne Vorbehalt annimmt.

1.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Projektautaufträge und Auftragserweiterungen des Kunden.

1.3. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-­‐ rechtlichem Sondervermögen.


2. Angebot / Vertragsabschluss / Termine

2.1. Angebote der Agentur erfolgen ausschließlich schriftlich und sind stets freibleibend. Die im Angebot gegebenenfalls genannte Grobkostenkalkulation bzw. Kostenrahmen oder Kostenschätzung für zu erbringende Leistungen sind stets unverbindlich.

2.2. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (auch Erklärungen per Fax oder E-­‐Mail, soweit mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen) Auftragsbestätigung der Agentur oder der Ausführung der Leistung von Seiten der Agentur zustande. Nebenabreden, Zusagen und Zusicherungen bedürfen der Schriftorm.

2.3. Die Agentur ist berechtigt, Teile der Leistung oder die gesamte Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

2.4. Vereinbarungen über eine verbindliche Leistungszeit müssen rechtzeitig erfolgen. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen, technischen und inhaltlichen Fragen zwischen der Agentur und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen insbesondere Freigaben erfüllt hat.

2.5. Sofern die Agentur nicht rechtzeitig leisten kann, wird sie den Kunden umgehend informieren.

2.6. Haben die Agentur oder ihre Subunternehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Betriebs und Verkehrsstörungen, Streiks, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann die Agentur auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch die Agentur berechtigt, vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.


3. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen

3.1. Die Angebotspreise gelten nur im Falle der vollen Leistungsbeauftragung und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

3.2. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden dem Kunden nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle von Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden, nicht termingerechter Freigaben des Kunden oder nicht termin-­‐ oder fachgerechter Vorleistungen des Kunden bzw. von ihm beauftragter Dritter sowie durch Änderungswünsche seitens des Kunden nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme entstehen.

3.3. Fremdleistungen (z.B. Hotelkosten, GEMA Gebühren und Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) aus Aufträgen, welche die Agentur im Auftrag des Kunden auf eigene Rechnung erteilt, werden mit einem prozentualen Aufschlag von 15 Prozent zzgl. Umsatzsteuer weiterberechnet.

3.4. Die Agentur ist berechtigt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem Kunden nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent der Auftragssumme sowie weitere angemessene Abschlagszahlungen nach Projekfortschritt in Rechnung zu stellen.

3.5. Davon unberührt ist die Agentur berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.6. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt, Anzahlungen werden nicht verzinst.

3.7. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen (§288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.

3.8. Außerdem ist die Agentur berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.


4. Kündigung

4.1. Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie für die noch nicht erbrachten Leistungen 30 Prozent des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen.

4.2. Nimmt der Kunde die Leistung trotz Fertigstellungserklärung der Agentur ohne wichtigen Grund nicht ab, so wird die Agentur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4.3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie 30 Prozent des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.

4.4. Im Falle der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


5. Ansprüche bei Mängeln

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen.

5.2. Die Mängelansprüche beschränken sich zunächst auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ist eine Nachbesserung nachträglich nicht möglich und ist diese von der Agentur nicht zu vertreten, kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

5.3. Nimmt der Kunde selbst Änderungen vor oder erschwert er die Feststellung der Mängel bzw. deren Ursache, so enfallen die Mängelansprüche.

5.4. Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

5.5. Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Haftung

6.1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Lieferungen und Leistungen von Dritten, die von der Agentur im Auftrag des Kunden beauftragt wurden, wird keine Haftung übernommen; es sei denn, dass eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung der Agentur bei Auswahl und Überwachung der Dritten gegeben ist.

6.2. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der von ihr im Rahmen des Vertrages geplanten und/oder realisierten Werbemaßnahmen. Wünscht der Kunde eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch einen sachkundigen Dritten, so trägt er die hierfür entstehenden Kosten.

6.3. Davon unabhängig ist es allein Sache des Kunden, die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit zu tragen. Dieser stellt die Agentur von allen eventuellen Ansprüchen frei.

6.4. Für termingerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, nachgekommen ist.

6.5. Soweit Schäden durch die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 Prozent der vereinbarten Vergütung, höchstens auf Euro 20.000, begrenzt; bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

6.6. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

6.7. Die vorstehenden Regelungen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs-­‐ und Verrichtungsgehilfen der Agentur.


7. Nutzungsrechte

7.1. Die Nutzungsrechte an allen von der Agentur oder von ihr beauftragten Dritten erbrachten Arbeitsergebnissen – auch in elektronischer Form – verbleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur.

7.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für das konkrete Projekt. Änderungen von Arbeitsergebnissen der Agentur dürfen nur durch die Agentur vorgenommen werden.

7.3. Die Einräumung der Nutzungsrechte an den Leistungen Dritter an den Kunden ist auf den Umfang begrenzt, in dem diese durch die Agentur im Auftrage des Kunden erworben werden. Sollte die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen.

7.4. Der Kunde ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse nur für die nach dem Vertrag vereinbarten Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme, Negative etc., die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben im Eigentum der Agentur, auch wenn der Kunde hierfür eine Vergütung entrichtet.

7.5. Die Agentur ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung gemachten Angaben und ausgehändigten Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.


8. Eigenwerbung

8.1. Die Agentur ist berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Dokumentation oder Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.


9. Aufbewahrung, Archivierung von Unterlagen / Daten

9.1. Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Unterlagen bewahrt die Agentur für die Dauer von sechs Monaten beginnend mit der Abnahme auf. Nach Ablauf der Frist werden diese vernichtet.

9.2. Sofern der Kunde der Agentur Originalunterlagen (Fotos, Datenträger etc.) als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen sollte, so verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Eine Haftung für diese Unterlagen wird von der Agentur nicht übernommen. Dem Kunden werden diese Unterlagen spätestens nach Vertragsbeendigung zurückgegeben.

9.3. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.


10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verschiedenes

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-­‐Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Müllheim. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.